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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1991 - 19 E 471/91   

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https://dejure.org/1991,4517
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1991 - 19 E 471/91 (https://dejure.org/1991,4517)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.1991 - 19 E 471/91 (https://dejure.org/1991,4517)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 19 E 471/91 (https://dejure.org/1991,4517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 15 Abs. 3 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländische Fahrerlaubnis; Umschreibung; Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis; Beweislast; Bindungswirkung eines ministeriellen Erlasses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 444
  • DÖV 1992, 38
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster (NZV 1991, 444), wonach die Behörde die Beweislast für die von ihr behauptete Ungültigkeit der Fahrerlaubnis nach § 15 Abs. 3 StVZO zu tragen habe, könne nicht beigetreten werden.

    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster (NZV 1991, 444), daß nach der Systematik des § 15 Abs. 2 und 3 StVZO a.F. der Antragsteller zwar die mindestens sechsmonatige Fahrpraxis im ersten Jahr seines Aufenthalts in Deutschland nachweisen müsse, nicht aber die Gültigkeit seiner (libanesischen) Fahrerlaubnis, findet im Gesetz keine hinreichende Stütze.

  • OVG Bremen, 28.07.1992 - 1 BA 19/92

    Prüfungsfreie Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Recht des Ausstellungslandes;

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  • VG Neustadt, 15.03.2012 - 4 L 195/12

    Straßenrecht: Anbieten von Waren im öffentlichen Verkehrsraum

    Die Konzentrationswirkung des § 41 Abs. 7 Satz 1 LStrG berührt nicht die Befugnis der Straßenbaubehörde, gemäß § 41 Abs. 8 Satz 1 LStrG gegen unerlaubte Sondernutzungen einzuschreiten (Bogner/Bitterwolf-de Boer/Probstfeld/ Kaminski, LStrG, Stand Januar 2010, § 41 Anm. 7.1.; Hess. VGH Kassel, DÖV 1992, 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 10 S 1215/93

    Rücknahme einer im Wege der Umschreibung erteilten deutschen Fahrerlaubnis nach

    Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers beurteilte Frage, zu wessen Lasten Gültigkeitszweifel an einem vorgelegten Führerschein für die Beurteilung des Vorliegens einer Fahrerlaubnis gehen (vgl. einerseits OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.5.1991, DÖV 1992, 38; andererseits OVG Bremen, Urt. v. 28.7.1992, DAR 1993, 108), kommt es vorliegend nicht an.
  • VG Sigmaringen, 18.04.2005 - 8 K 497/05

    Entziehung eines gefälschten Führerscheins

    Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers beurteilte Frage, zu wessen Lasten Gültigkeitszweifel an einem vorgelegten Führerschein für die Beurteilung des Vorliegens einer Fahrerlaubnis gehen (vgl. einerseits OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.05.1991, DÖV 1992, 38, andererseits OVG Bremen, Urteil vom 28.07.1992 - 1 BA 19/92 -, bestätigt von Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 60/92 -) kommt es vorliegend nicht an.
  • VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14

    Rücknahme einer Fahrerlaubnis nach einer rechtswidrigen Umschreibung

    Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers beurteilte Frage, zu wessen Lasten Gültigkeitszweifel an einem vorgelegten Führerschein für die Beurteilung des Vorliegens einer Fahrerlaubnis gehen (vgl. einerseits OVG Bremen, Urt. v. 28.07.1992 - 1 BA 19/92, DAR 1993, 108; anderseits OVG NRW, B. v. 16.05.1991, DÖV 1992, 38), kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an.
  • VG Berlin, 13.10.2009 - 4 K 103.09

    Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis; kongolesische Führerscheinkarte;

    Dabei setzte es sich mit dem Einwand auseinander, aus der Regelung in § 15 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StVZO, dass die Behörde berechtigt ist, die Erklärung des Fahrerlaubnisbewerbers zu überprüfen, ergebe sich eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Klägers (so zuvor Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 19 E 471/91 -, NZV 1991, 444; zum heutigen Recht aber immer noch Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 31 Rn. 11).
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